Rechtsprechung
OLG Dresden, 07.05.2015 - 10 U 1506/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- baurechtsiegen.de
Bauunternehmerhaftung auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten - Nachbesserungsfrist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mängelbeseitigungsaufwand erforderlich? Auftragnehmer trägt das Prognoserisiko!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängelbeseitigungsaufwand erforderlich? Auftragnehmer trägt das Prognoserisiko! (IBR 2018, 257)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 22.08.2012 - 8 O 2610/10
- OLG Dresden, 07.05.2015 - 10 U 1506/12
- BGH, 14.12.2017 - VII ZR 117/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.03.2003 - VII ZR 443/01
Umfang des Schadensersatzanspruchs
Auszug aus OLG Dresden, 07.05.2015 - 10 U 1506/12
Das mit dieser Beurteilung verbundene Einschätzungs- und Prognoserisiko trägt der Unternehmer (BGH, Urteil vom 27.03.2003 - Az.: VII ZR 443/01 - Rz. 12, zit. nach juris). - OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 64/13
Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen; Einschätzungs- und …
Auszug aus OLG Dresden, 07.05.2015 - 10 U 1506/12
Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Mangelbeseitigungsversuch aufgewendet wurden (OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2014 - Az.: 24 U 64/13 - Rz. 61).